Behindertenparkplätze

Mit einem Parkausweis für Schwerbehinderte hat man z.B. die Erlaubnis auf Behindertenparkplätzen, welche mit ei- nem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind, zu parken. Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) oder Blinde (Merkzeichen Bl) können einen solchen Ausweis beantragen. Dieser Ausweis ist sowohl gültig, wenn man selbst Auto fährt, als auch wenn man als Beifahrer mitfährt.

Der Parkausweis für Schwerbehinderte kann bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Informationen:
Diese und weitere Informationen zum Thema „Auto und Parkerleichterung“ finden Sie im „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ des Zentrums Bayern Familie und Soziales. [ www.zbfs.bayern.de > Schwerbehindertenverfahren]

Beratung:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt)