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Kurzzeitpflege

in Kurzzeitpflege

In einer Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen über einen begrenzten Zeitraum vollstationär versorgt. Notwendig kann die Kurzzeitpflege dann werden, wenn vorübergehend weder eine häusliche noch eine teilstationäre Pflege möglich ist. Häufig ist das auch nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall. Die Kurzzeitpflege ist auf 56 Tage im Jahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die stationären Kosten.

MERKE: eine Verhinderungspflege kann mit einer Kurzzeitpflege kombiniert werden. Die Verhinderungspflege findet zu Hause statt. Die Kurzzeitpflege wird stationär durchgeführt.

Seit dem .01.2017 haben alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 2/3/4/5 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Ebenfalls auch Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.pflege.de

https://www.wendepunkt-schlaganfall.de/wp-content/uploads/2021/03/logo-hoernke-icon.png 0 0 Meike Hörnke https://www.wendepunkt-schlaganfall.de/wp-content/uploads/2021/03/logo-hoernke-icon.png Meike Hörnke2018-08-18 17:47:092018-09-04 14:07:52Kurzzeitpflege

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Meike Hörnke
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Oettingenstraße 4
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Mobil: 0177 56 72 77 9

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