Schwerbehinderung, Rechts- und Nachteilsausgleiche

Schwerbehinderung:
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben, stehen Ihnen verschiedene Rechte und Nachteilsausgleiche wie z.B. ein besonderer Kündigungsschutz und steuerliche Vergünstigungen. Der Schwerbehindertenausweis berechtigt Sie, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Der Antrag für einen Schwerbehindertenausweis muss beim Versorgungsamt (Zentrum Bayern Familie und Sozia- les) Ihres Regierungsbezirkes eingereicht werden. Das Ver- sorgungsamt stellt den Ausweis aus, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Der Antrag wird anhand der ärztlichen Befunde beurteilt.

Informationen:
Diese und weitere Informationen zum Thema Schwerbe- hindertenausweis finden Sie im „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ des Zentrums Bayern Familie und Sozia- les. [ www.zbfs.bayern.de > Schwerbehindertenverfahren]

Beratung:
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt),

Rechts- und Nachteilsausgleich:
Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung hat man Anspruch auf verschiedene Rechte und Nachteilsausgleiche. Hierzu zählt insbesondere auch eine finanzielle Unterstützung, wie z.B. Vergünstigungen bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, reduzierte Rundfunkgebühren oder Steuervorteile. Viele Veranstalter (Ausstellungen, Kino, Theater, usw.) bieten zudem günstigere Angebote für Menschen mit Behinderung. Fragen Sie nach.

Informationen:
Diese und weitere Informationen zum Thema „Rechte und Nachteilausgleiche“ finden Sie im „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ des Zentrums Bayern Familie und Soziales. [www.zbfs.bayern.de > Schwerbehindertenverfahren]

Beratung:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt) Gebühreneinzugszentrale (GEZ)