Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht überträgt man einer Person des Vertrauens die Vollmacht über einzelne Bereiche (z.B. Gesundheitssorge, Vermögensangelegenheiten oder Ver- tretung bei Behörden) für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht vor, kann eine gerichtliche Anordnung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht vermieden werden.

Informationen:
Diese und weitere Informationen zu den Themen „Betreuung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht“ finden Sie in der Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministeriums für Justiz
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Beratung:
Deutscher Caritasverband e.V.