Kostenträger

Wenn der erste Schock nach dem Schlaganfall überwunden ist, sorgen sich Patienten und Angehörige oftmals über die anfallenden Kosten der langen Behandlungsphase. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahmen:

Krankenkassen
Diese übernehmen in der Regel die Kosten für Patienten in Phase B und C mit hohem Hilfebedarf, Rentner und Familienangehörige ohne Anspruch an den Rentenversicherungsträger.

Rentenversicherungsträger
Rentenversicherungsträger übernehmen die Kosten für Patienten in Phase D, die sich weitgehend selbst versorgen können, für Berufstätige Patienten und Patienten die Arbeitslosengeld oder befristete Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit beziehen.

Eigene Kostenbeteiligung
Es ist aber zu beachten, dass Patienten auch nach dem Krankenhausaufenthalt in der Anschlussheilbehandlung die tägliche Zuzahlung von 10 € für maximal 28 Tage (inklusive Krankenhausaufenthalt) leisten müssen. Außerdem raten wir allen Patienten sich so früh wie möglich um eine Anschlussrehabilitation zu kümmern. Melden Sie sich diesbezüglich einfach beim Sozialdienst oder dem zuständigen Stationsarzt des Krankenhauses.

Bei spezifischen Fragen rund um die Rehabilitation schafft der Online-Ratgeber des Ministeriums für Gesundheit Klarheit.

Einen genauen Einblick in die gebotenen medizinischen Rehabilitationsleistungen können Sie außerdem den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  entnehmen.